Betriebliche Altersversorgung

betriebliche Altersversorgung

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Zusät­zliche Altersvor­sorge macht nicht nur Sinn, son­dern ist für Ihre Arbeit­nehmer exis­ten­ziell wichtig! Seit Jahren ste­ht fest: Die geset­zliche Rente reicht nicht. Zurück­zuführen ist dies in erster Lin­ie auf den demographis­chen Wan­del. Wir wer­den immer älter, d.h. die Phase des Renten­bezugs wird immer länger. Gle­ichzeit­ig geht die Geburten­rate zurück. Fol­glich zahlen immer weniger Arbeit­nehmer in die Geset­zliche Renten­ver­sicherung (GRV) ein. Daher funk­tion­iert der sog. „Gen­er­a­tio­nen­ver­trag“ nicht mehr. Haben früher drei Ein­zahler die Rente eines Rent­ners finanziert, finanzieren heute diese drei Ein­zahler bere­its zwei Rent­ner. Das Ergeb­nis: Die geset­zliche Rente wird immer geringer und die Ver­sorgungslücke der Bürg­er damit immer größer. Wer im Rentenal­ter seinen gewohn­ten Lebens­stan­dard hal­ten will, muss zusät­zlich vor­sor­gen – und das möglichst frühzeitig!

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeit­en, für den Ruh­e­s­tand vorzu­sor­gen — von ein­er klas­sis­chen Renten­ver­sicherung über Riester bis Rürup, etc. Eine für Arbeit­nehmer gut geeignete Vari­ante der zusät­zlichen Vor­sorge ist die betriebliche Altersvor­sorge (bAV). Sie bietet sowohl Arbeit­nehmern als auch Arbeit­ge­bern einige Vorteile. Man unter­schei­det dabei ver­schiedene Durch­führungswege. Es gibt z.B. Pen­sions- und Unter­stützungskassen sowie die Direk­tver­sicherung. Let­ztere ist weit ver­bre­it­et und bietet viele Vorzüge.

ARBEITNEHMERFINANZIERTE DIREKTVERSICHERUNG

Der Arbeit­ge­ber erteilt eine Zusage und trifft mit dem Mitar­beit­er eine Ent­gel­tumwand­lungsvere­in­barung. Der Arbeit­ge­ber schließt daraufhin eine Direk­tver­sicherung ab. Er kann dies bei seinem bevorzugten Ver­sicherung­sun­ternehmen tun, oder er über­lässt dem Mitar­beit­er die Wahl der Gesellschaft. Der Arbeit­ge­ber ist Ver­sicherungsnehmer und führt die Beiträge ab, daher spricht man von Ent­gel­tumwand­lung. Ver­sicherte Per­son ist der jew­eilige Arbeit­nehmer, bei dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt. Die Beiträge wer­den aus dem Brut­toent­gelt des Arbeit­nehmers abge­führt. Für den Arbeit­ge­ber entste­hen keine zusät­zlichen Kosten – es kön­nen sog­ar Sozialver­sicherungs­beiträge und Steuern einges­part werden!

ARBEITGEBERFINANZIERTE DIREKTVERSICHERUNG

Bei ein­er arbeit­ge­ber­fi­nanzierten Direk­tver­sicherung bes­tim­men Sie, ob und wie viel Sie in eine betriebliche Altersvor­sorge für Ihre Mitar­beit­er ein­zahlen wollen. Die eingezahlten Beiträge sind Betrieb­saus­gaben und reduzieren somit die Steuer­last Ihres Unternehmens. Auch Mis­chfor­men sind möglich. Sie kön­nen sich als Arbeit­ge­ber an der betrieblichen Altersvor­sorge beteili­gen, indem Sie einen Zuschuss in die Direk­tver­sicherung des Mitar­beit­ers fließen lassen.

STEUERLICHE BEHANDLUNG BEIM ARBEITNEHMER

Die Beiträge zu ein­er Direk­tver­sicherung wer­den staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dien­stver­hält­nis stam­men. Es muss also Lohn­s­teuerk­lasse I bis V vor­liegen. Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze für die geset­zliche Renten­ver­sicherung steuer­frei (die ersten 4% sind steuer- und sozial­ab­gaben­frei (2020: 276 Euro monatlich), die näch­sten 4% sind nur steuer­frei). Die spätere Renten­zahlung unter­liegt der nachge­lagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Auch bei der Ermit­tlung des Kranken­ver­sicherungs­beitrags in der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung wer­den die Renten­zahlun­gen aus der betrieblichen Altersvor­sorge angerech­net. Die Steuer­be­las­tung als Rent­ner ist meist geringer als in der Erwerb­sphase. Daher wirkt sich die nachge­lagerte Besteuerung in der Regel pos­i­tiv aus.

STEUERLICHE BEHANDLUNG BEIM ARBEITGEBER

Eine Direk­tver­sicherung zählt nicht zum Betrieb­sver­mö­gen. Der Wert der Ver­sicherung muss deshalb nicht in der Bilanz aktiviert wer­den. Die Beiträge zur Direk­tver­sicherung bleiben bis zur Höhe von 4% der Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze zur GRV sozialver­sicherungs­frei (2020: 276 Euro monatlich). Sowohl Arbeit­ge­ber als auch Arbeit­nehmer sparen Sozialversicherungsbeiträge.

Tipp: Erhöhen Sie die kün­ftige Rente Ihrer Mitar­beit­er, indem Sie z.B. ein­mal im Jahr die einges­parten Sozialver­sicherungs­beiträge als Son­derzahlung in die Direk­tver­sicherung ein­zahlen. Bei Renten­bezug ergeben sich eben­falls keine steuer­rechtlichen Auswirkun­gen. Die Leis­tung erhält der kün­ftige Rent­ner direkt vom Versicherungsunternehmen.

WAS PASSIERT BEI ARBEITGEBERWECHSEL ODER INSOLVENZ?

Auf­grund des sofor­ti­gen unwider­ru­flichen Bezugsrecht­es bei ein­er arbeit­nehmer­fi­nanzierten Direk­tver­sicherung hat der Arbeit­nehmer vom ersten Tag an ein Recht auf die Ver­sicherungsleis­tun­gen. Han­delt es sich um eine Arbeit­ge­ber­fi­nanzierung, entste­ht das unwider­ru­fliche Bezugsrecht erst nach ein­er mehrjähri­gen Betriebszugehörigkeit.

Schei­det er aus Ihrem Unternehmen aus, geben sich fol­gende Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeit­ge­ber übern­immt den Vertrag.
  • Über den neuen Arbeit­ge­ber wird eine neue Direk­tver­sicherung abgeschlossen. Das vorhan­dene Ver­sorgungskap­i­tal aus dem ersten Ver­trag wird auf den neuen Ver­trag übertragen.
  • Der Arbeit­nehmer kann den Ver­trag aus eige­nen Beiträ­gen weit­er finanzieren.
  • Der Ver­trag wird beitrags­frei gestellt, er läuft also ohne weit­ere Beitragszahlun­gen mit entsprechend reduziert­er kün­ftiger Rente weit­er. Eine Direk­tver­sicherung fällt nicht in die Insol­venz­masse, sie ist insolvenzgeschützt.
WARUM IST DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE INTERESSANT? 
RECHTSANSPRUCH ERFÜLLT

Als Arbeit­ge­ber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeit­nehmern eine betriebliche Altersvor­sorge zu ermöglichen.

GUT FÜR IMAGE, MOTIVATION UND MITARBEITERBINDUNG

Arbeit­ge­ber, die Ihre Mitar­beit­er zu ein­er zusät­zlichen Altersvor­sorge anre­gen und diese vielle­icht sog­ar durch Zuschüsse dabei unter­stützen, zeigen soziale Ver­ant­wor­tung. Das wirkt sich pos­i­tiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.

MITTEL ZUR MITARBEITERGEWINNUNG

Bei der Per­son­al­gewin­nung kann eine gute betriebliche Altersvor­sorge eine wichtige Rolle spie­len. Oft­mals bee­in­flusst ein inter­es­santes Vor­sorgepaket die Entschei­dung der Wun­schkan­di­dat­en mehr als z.B. ein Fir­men­wa­gen. Mit ein­er durch­dacht­en betrieblichen Altersvor­sorge machen Sie Ihr Unternehmen fit für den „War for Talents“.

BILANZNEUTRAL UND GUT KALKULIERBAR

Eine Direk­tver­sicherung ver­hält sich bilanzneu­tral. Sie muss nicht in der Bilanz aktiviert wer­den. Im Gegen­satz zu anderen Durch­führungswe­gen wer­den auch keine Beiträge für den Pen­sion­ssicherungsvere­in fällig.

ERSPARNIS

Sie sparen Sozialver­sicherungs­beiträge auf die abge­führten Beiträge zur Direk­tver­sicherung bis max. 4% der Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze der GRV (2020: 276 Euro monatlich). Beiträge, die Sie als Arbeit­ge­ber frei­willig zuschießen, sind Betriebsausgaben.

ZUSCHUSSPFLICHT

Seit 2019 müssen für neu abgeschlossene, durch Gehalt­sumwand­lung finanzierte bAV-Verträge 15% des umge­wan­del­ten Spar­be­trags als Arbeit­ge­berzuschuss ein­bezahlt wer­den. Für bere­its beste­hen­den Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wur­den, gilt diese neue Zuschusspflicht ab 2022. Beste­hende Ver­sorgungszusagen, die einen Arbeit­ge­berzuschuss zur bAV bere­its vorse­hen, erfüllen diese Neu­verpflich­tung zum Zuschuss nach dem Betrieb­srenten­stärkungs­ge­setz nicht automa­tisch. Dies rat­en wir immer zu prüfen!

FLEXIBLE PRODUKTAUSWAHL

Sie bzw. Ihr Mitar­beit­er kön­nen aus ein­er Vielzahl von Direk­tver­sicherungstar­ifen auswählen — von klas­sis­ch­er Kap­i­ta­lan­lage bis Anlage in Fonds.

WISSENSWERTES
DIE VORTEILE FÜR ARBEITGEBER AUF EINEN BLICK
  • Rech­tanspruch auf Ent­gel­tumwand­lung erfüllt
  • Image­verbesserung
  • Moti­va­tion und Mitarbeiterbindung
  • Mit­tel zur Gewin­nung qual­i­fiziert­er Arbeitnehmer
  • Steuer- und sozial­ab­gaben­min­dernde Wirkung der Zuschüsse
  • Sozialver­sicherungs­beiträge wer­den eingespart
  • Bilanzneu­tral und gut kalkulierbar
  • Min­i­maler Verwaltungsaufwand
  • Flex­i­ble Produktauswahl
  • Über­tra­gungsmöglichkeit bei Auss­chei­den des Mitarbeiters
DIE VORTEILE FÜR ARBEITNEHMER AUF EINEN BLICK
  • Steuer­lich geförderte Altersvorsorge
  • Indi­vidu­elle Gestal­tung möglich
  • Beiträge sind bis zur Förder­gren­ze sozialver­sicherungs- und einkommenssteuerfrei
  • Nachge­lagerte Besteuerung
  • Auch für kleine Beiträge gut geeignet
  • Ver­trag kann bei Auss­chei­den zum neuen Arbeit­ge­ber mitgenom­men oder pri­vat weit­erge­führt werden
FÜR WEN IST EINE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE INTERESSANT?

Die betriebliche Altersvor­sorge ist im Prinzip für jeden Mitar­beit­er inter­es­sant, nicht nur für „Besserver­di­ener“. Auch Auszu­bildende und ger­ingfügig Beschäftigte haben mit der betrieblichen Altersvor­sorge eine aus­geze­ich­nete Möglichkeit, die Rente aufzubessern. Im Rah­men des Betrieb­srenten­stärkungs­ge­set­zes wurde die mögliche Anrech­nung ein­er Betrieb­srente auf die Grund­sicherung mas­siv entschärft. Dadurch lohnt sich bAV auch für Mitar­beit­er mit kleinem Einkom­men wieder.

TARIFVERTRÄGE

In vie­len Branchen ist die betriebliche Altersvor­sorge bere­its in den Tar­ifverträ­gen geregelt. Sie soll­ten sich daher gegebe­nen­falls vor­ab informieren, ob auch für Ihr Unternehmen tar­ifver­tragliche Regelun­gen gelten.

UMWANDLUNG VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Ver­mö­genswirk­same Leis­tun­gen (VL) sind grund­sät­zlich steuer- und sozialver­sicherungspflichtig, denn sie sind Bestandteil des Lohns/Gehalts. Herkömm­liche VL (Baus­paren, Fondss­paren, Banks­paren etc.) belas­ten den Arbeit­nehmer mit Steuern und Sozial­ab­gaben. Bess­er: Umwand­lung der VL-Beiträge in eine Beitragszahlung zur bAV. Die Arbeit­nehmer sparen dadurch Steuern und Sozialver­sicherungs­beiträge, was wiederum das Net­to­ge­halt erhöht. Der Anteil an Sozial­ab­gaben, den Sie als Arbeit­ge­ber sparen, führen Sie ab 2019 bzw. 2022 qua­si kosten­neu­tral als Arbeit­ge­berzuschuss den bAV-Verträ­gen Ihrer Mitar­beit­er zu.

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