Betriebsunterbrechung

Betriebsunterbrechung

Der Betrieb kann auf­grund eines Sach­schadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teil­weise nicht mehr aufrechter­hal­ten wer­den. Im schlimm­sten Fall kommt es zum Betrieb­sstill­stand. Die Fol­gen für den Betrieb:

  • Erhe­bliche finanzielle Auswirkun­gen durch Gewin­nver­lust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten, sowie Löhne und Gehäl­ter weit­er­bezahlt wer­den müssen.
  • Kun­den­ab­wan­derun­gen und Wettbewerbsnachteile.
SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS
STURM DECKT LAGERDACH AB

Dass der schwere Herb­st­sturm das Lager­dach ein­riss, war ger­ade noch zu verkraften, zumal eine gewerbliche Gebäude- und auch Inhaltsver­sicherung bestand. Aber wer kommt für die Folgeschä­den auf? Der gesamte Betrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehäl­ter laufen weit­er. Über Nacht ste­ht die Fir­ma am Rande des Ruins.

ROHRBRUCH IN EINEM ELEKTRONIKGESCHÄFT

In der Nacht kam es während der Adventszeit zu einem Rohrbruch in einem Elek­tron­ikgeschäft. Die Wasser­massen kon­nten nicht schnell genug abfließen und beschädigten die Ware. Bis die Räum­lichkeit­en wieder­hergestellt und Ware nachbestellt wur­den, kam es zu ein­er Unter­brechung des Betriebes. Das ent­gan­gene Wei­h­nachts­geschäft sorgte für erhe­bliche Gewinneinbußen.

EINBRUCH UND VANDALISMUS IN EINEM LEBENSMITTELGESCHÄFT

In der Nacht vor Schul­be­ginn brechen Unbekan­nte in einem Schreib­warengeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch son­st keine nen­nenswerte Beute gemacht wer­den kann, ran­dalieren die Täter aus Ent­täuschung, beschädi­gen Ein­rich­tung und Ware, beschmieren die Wände, drehen den Wasser­hahn auf usw. Als am näch­sten Tag die Schule begin­nt, kaufen die Kun­den bei der Konkur­renz ein, da der Laden für einige Zeit geschlossen wer­den muss.

BRANDSCHADEN BEI EINEM AUTOMOBIL-HERSTELLER

Bei einem Auto­mo­bil-Her­steller ist ein Brand­schaden in der Lack­ier­erei einge­treten, so dass an dem vorge­lagerten Karosseriebau ein­er­seits und an den nachgeschal­teten Fließbän­dern ander­er­seits nicht mehr oder nur zum Teil weit­ergear­beit­et wer­den kann, obwohl dort selb­st kein Sach­schaden einge­treten ist. Die Lack­ier­erei, der Karosseriebau und die Fließbän­der befind­en sich auf ver­schiede­nen Ver­sicherungs­grund­stück­en. Durch die Unter­brechung in der Lack­ier­erei und in der Folge- bzw. Wech­sel­wirkung auch die Unter­brechung in dem Karosseriebau bzw. an den Fließbän­dern tritt ein Ertragsaus­fall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weit­er­laufende Kosten ein (Wech­sel­wirkungss­chaden).

BRANDSCHADEN BEI EINEM ZULIEFERER

Bei einem Zulief­er­er für Kabel­bäume für die Auto­mo­bil-Indus­trie tritt ein Brand­schaden ein. Dieser führt nicht zu einem Sach­schaden beim Auto­mo­bil­her­steller, wohl aber zu einem Ertragsaus­fall, da zwei Tage­spro­duk­tio­nen nicht aus­ge­führt wer­den kön­nen (Rück­wirkungss­chaden – diese müssen sep­a­rat eingeschlossen werden!).

WISSENSWERTES

 FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle pro­duzieren­den Gewer­be­treiben­den, Han­del- und Handw­erks­be­triebe, Freiberufler

WAS IST VERSICHERT?

Gewin­n­min­derung und ‑aus­fall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fort­laufende umsatzun­ab­hängige Betrieb­skosten, Löhne und Gehäl­ter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

Ver­sicherungss­chutz lässt sich den Bedürfnis­sen des jew­eili­gen Betriebes anpassen. Betrieb­sun­ter­brechun­gen auf­grund von Schä­den an ver­sicherten Sachen durch:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Ein­bruchdieb­stahl inkl. Van­dal­is­mus und Raub
  • Leitungswass­er
  • Sturm und Hagel
  • Ele­men­tarschä­den wie Erd­beben, Über­schwem­mung, Erdrutsch, Vulka­naus­brüche, Schnee­druck und Lawinen
  • Innere Unruhen, Streik oder Aussper­rung, mutwillige Beschädigungen
  • Fahrzeu­gan­prall, Rauch/Ruß, Überschallknall
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?

Grund­sät­zlich sind Schä­den durch diese Ursachen nicht versichert:

  • Vor­satz
  • Krieg oder kriegsähn­liche Ereignisse
  • Kernen­ergie oder radioak­tive Strahlung

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schä­den in Ihrem indi­vidu­ellen Ange­bot mit enthal­ten sind:

  • Sen­gschä­den
  • Überspan­nungss­chä­den
  • Schä­den durch Feuchtigkeit, extreme Tem­per­a­turen, Strom- und Energieausfall
  • Rück­stau
WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Ver­sicherungss­chutz beste­ht inner­halb der im Ver­trag genan­nten Risikoorte.

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Die Ver­sicherungssumme für die Betrieb­sun­ter­brechungsver­sicherung für Klein­be­triebe (Klein-BU-Ver­sicherung) entspricht der Ver­sicherungssumme für die Inhaltsver­sicherung zuzüglich ein­er evtl. Elek­tron­ikver­sicherung. Darüber hin­aus gibt es die so genan­nte Mit­tlere BU-Ver­sicherung und die Groß-BU-Ver­sicherung. Sie kön­nen mit höheren Ver­sicherungssum­men abgeschlossen wer­den. Im Unter­schied zur Klein-BU-Ver­sicherung übern­immt der Ver­sicher­er im Rah­men der Ver­sicherungssumme auch die Mehrkosten für beispiel­sweise Schichtar­beit und Über­stun­den­zuschläge, die infolge des Betrieb­sun­ter­brechungss­chadens entste­hen. Grund­lage für die Bes­tim­mung der Ver­sicherungssumme kön­nen die betrieb­swirtschaftlichen Auswer­tun­gen des Steuer­ber­aters sein.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Es wer­den der durch die Betrieb­sun­ter­brechung nicht erwirtschaftete Betrieb­s­gewinn und die fort­laufend­en Kosten erstat­tet. Dies in der Regel für bis zu zwölf Monate ab Ein­tritt des Sach­schadens (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine län­gere Haftzeit vere­in­bart werden.

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

Eine Exis­tenz­be­trieb­sun­ter­brechungsver­sicherung (Betrieb­saus­fal­lver­sicherung) kann eine den Krankheits­fall von Fir­men­lenkern mitab­deck­ende Alter­na­tive darstellen. Eine Geschäftsin­halts- und Elek­tron­ikver­sicherung oder ggf. eine Betrieb­ss­chließungsver­sicherung ergänzen den Versicherungsschutz.

Des Weit­eren ggf. eine Warenkred­itver­sicherung und Son­der­for­men der Betrieb­sun­ter­brechungsver­sicherung, wie z. B. Maschi­nen-BU, Tierseuchen-BU, Trans­port-BU, Fil­maus­fal­lver­sicherung u. ä.

Auch beste­ht die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Fol­gen eines Cyber-Schadens abzusichern.

 

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