Forderungsausfall

Die Warenkred­itver­sicherung (WKV) deckt das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens infolge eines Aus­falls von Forderun­gen aus Waren­liefer­un­gen, Werk- oder Dien­stleis­tun­gen ab. Der Forderungsaus­fall muss dabei durch Zahlung­sun­fähigkeit bzw. Insol­venz des Auf­trags­ge­bers verur­sacht werden.

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS

Das mit­tel­ständis­che Unternehmen Eisen­herz stellt in der Massen­pro­duk­tion Schrauben, Nägel und andere Draht- oder Met­all­s­tifte her und liefert diese an Kun­den des pro­duzieren­den und ver­ar­bei­t­en­den Gewerbes aus. Das Unternehmen Möbel­ing pro­duziert serien­mäßig Schränke und Regale. Die Unternehmen Eisen­herz und Möbel­ing haben einen Liefer­an­ten­ver­trag. Eisen­herz liefert regelmäßig Schrauben und Nägel an Möbel­ing. Fir­ma Möbel­ing gibt eines Tages die Insol­venz und die absolute Zahlung­sun­fähigkeit bekan­nt. Fir­ma Eisen­herz hat aber die näch­ste Liefer­ung schon hergestellt und auf den Weg gebracht. Damit die Forderung, also die Rech­nung der Fir­ma Eisen­herz an die Fir­ma Möbel­ing, nicht unein­bring­bar wird und Fir­ma Eisen­herz somit einen erhe­blichen Ver­mö­genss­chaden erlei­det, tritt die Forderungsaus­fal­lver­sicherung ein. Diese übern­immt den Aus­fall dieser Forderung und sichert so den Ertrag der Fir­ma Eisenherz.

WISSENSWERTES
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Unternehmen aller Art, beispiel­sweise kleine- u. mit­tel­ständis­che Unternehmen, Selb­st­ständi­ge und Freiberufler

WAS IST VERSICHERT?

Absicherung gegen den finanziellen Ver­lust bei Aus­fall von Forderun­gen bei Waren­liefer­un­gen, Werk- u. Dien­stleis­tun­gen an Pri­vat- und Fir­menkun­den wegen insol­venzbe­d­ingter Zahlungsunfähigkeit/ Zahlungsver­spä­tung. Voraus­set­zung für den Ver­sicherungss­chutz ist, dass Ihnen die neg­a­tive Bonität Ihrer Kun­den nicht bekan­nt ist.

WELCHE ZUSATZLEISTUNGEN WERDEN GEBOTEN?
  • Kred­it­prü­fung (Bonität­sprü­fung Ihrer Kun­den im Vor­feld der Belieferung)
  • Rechtss­chutz­funk­tion (Über­nahme der Kosten, wenn ein Fall vor Gericht geht. Auch für das Durch­set­zen eines Eigentumsvorbehalts.)
  • Forderungs­man­age­ment
WAS IST U. A. NICHT VERSICHERT?
  • Forderun­gen gegen Bund, Län­der, Land­kreise und Gemein­den sowie juris­tis­che Per­so­n­en des öffentl. Rechts
  • Fälligkeits‑, oder Verzugszin­sen, Mah­nge­bühren, Kursver­luste, Ver­tragsstrafen, Schaden­er­satz, Aufwen­dungser­satzansprüche, Ansprüche aus ungerecht­fer­tigter Bereicherung
  • Kosten der Rechtsver­fol­gung oder Zwangsvoll­streck­ung, Steuern, Zölle oder son­st. Kosten
  • Forderun­gen wegen Gebrauch­süber­las­sung von bewegl. und unbe­wegl. Gegen­stän­den (z.B. Miete, Leas­ing, Lei­he, Pacht)
  • Pro­vi­sions- u. Courtageforderungen
  • Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Aufruhr, Rev­o­lu­tion, Streik, Beschlagnah­mung, Behin­derung des Waren- u. Zahlungsverkehrs durch Behör­den oder staatl. Institutionen
  • Naturkatas­tro­phen
  • Kernen­ergie
ERGÄNZENDE VERSICHERUNGEN

Als sin­nvolle Ergänzung zu ein­er Warenkred­itver­sicherung eignet sich eine Bürgschaftsver­sicherung. Wer Aufträge gewin­nen will, muss Sicher­heit­en bieten. Mit ein­er Bürgschaft bieten Sie Ihrem Auf­tragge­ber die Sicher­heit, dass Sie in der Lage sind, die ver­traglichen Verpflich­tun­gen zu erfüllen. Die Bürgschaftsver­sicherung übern­immt die Funk­tion der Bankbürgschaft, ohne dabei Ihre Kred­itlin­ie bei Ihrer Haus­bank zu belas­ten. Auch um Sicher­heit­sein­be­halte z. B. eines Bauher­ren zu umge­hen, eignet sich diese Form der Ver­sicherung sehr gut.

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