Gebäude

Betriebsgebäudeversicherung

So wie Ihr Wohnge­bäude, ist auch Ihre Betrieb­sstätte vor Beschädi­gun­gen, bis hin zur voll­ständi­gen Zer­störung durch Feuer, Leitungswass­er und Naturge­wal­ten, bedro­ht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schla­gar­tig enorme Schä­den verur­sachen, die nicht aus den laufend­en Ein­nah­men gedeckt wer­den kön­nen. Eine Sit­u­a­tion, die für viele Unternehmen finanziell untrag­bar ist.

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS
NEUJAHR

Nur das rasche Ein­greifen des Besitzers, der in unmit­tel­bar­er Nähe zur Schreinerei wohnt, ver­hin­derte am Neu­jahrstag Schlim­meres. Ein Kurz­schluss im Schaltkas­ten löste einen Brand in einem Ver­schnit­thol­zlager aus. Auf Grund der Feiertage war die Fir­ma gründlich von Säge­spä­nen gere­inigt wor­den. Trotz­dem ent­stand ein erhe­blich­er Sach­schaden durch Ver­rußung und das Ver­schmoren der elek­trischen Leitun­gen. Die Aufräu­mar­beit­en dauerten mehrere Tage an. Der Schaden wurde auf ca. 27.000 € geschätzt.

AUSZUG

Über Jahre hin­weg lief, wegen ein­er leck­en Dich­tung im Wan­nen­ablauf, Schmutzwass­er in die Holzbalk­endecke des darunter liegen­den Büros eines Handw­erker­be­triebes. Die Büromi­tar­beit­er nah­men mehr und mehr einen mod­ri­gen Geruch wahr, kon­nten aber die Ursache nicht konkretisieren. Erst beim Auszug des Mieters in der Etage über dem Büro ent­deck­te man Aufw­er­fun­gen im Fliesen­bo­den. Die Über­prü­fung ergab, dass die gesamte Holzbalk­endecke aus­ge­tauscht wer­den musste. Der Schaden wurde auf ca. 16.000 € geschätzt.

WACKELIGE ANGELEGENHEIT

Nach einem Früh­jahrssturm stellte der Besitzer ein­er Indus­triehalle fest, dass die Über­dachung der Lkw-Ware­nan­nahme aus der Mauerver­ankerung geris­sen und nur noch von weni­gen Schrauben fest­ge­hal­ten wird. Darüber hin­aus hat­te der Sturm die gesamte Über­dachung nach oben gedrückt. Die Reparat­u­rar­beit­en gestal­teten sich umfan­gre­ich. Der Schaden wurde auf ca. 8.000 € geschätzt.

WASSERSCHADEN NACH UMBAUMASSNAHMEN

Auf dem Nach­bar­grund­stück wurde eine neue Lager­halle errichtet. Auf­grund der genehmigten baulichen Maß­nah­men verän­derten sich jedoch die örtlichen Gegeben­heit­en. Schwere Nieder­schläge sam­melten immense Wasser­massen, die auf­grund der geän­derten Bodenbeschaf­fen­heit plöt­zlich in die Mon­tage­halle des met­al­lver­ar­bei­t­en­den Betriebes flossen. Die Heizungsan­lage wurde dabei beschädigt. Das Abpumpen des Wassers, die Reini­gung und Trock­nung der Halle und die Reparatur der Heizungsan­lage dauerte ins­ge­samt zehn Tage. Der Sach­schaden wurde auf ca. 14.000 € geschätzt.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Wichtig für alle Betriebe, deren Betrieb­s­ge­bäude Eigen­tum der Fir­ma sind und für Eigen­tümer von ver­mi­eteten Betriebsgebäuden.

WAS IST VERSICHERT?

Ver­sichert ist das Betrieb­s­ge­bäude inkl. ver­schieden­er Ein­baut­en, die Sie als Eigen­tümer vorgenom­men haben wie z.B. festver­legte Fuß­bo­den­beläge, Kli­ma- und Zen­tral­heizungsan­la­gen, sta­tionäre Maschi­nen, san­itäre Instal­la­tio­nen und elek­trische Anla­gen, sofern diese in der Ver­sicherungssumme erfasst sind.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

Grund­sät­zlich sind alle Gefahren einzeln ver­sicherbar. Die „klas­sis­che“ Betrieb­s­ge­bäude­ver­sicherung bein­hal­tet die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswass­er (Rohrbruch, Frostschä­den an Rohren)
  • Sturm/Hagel

Zusät­zlich ver­sicherbar sind

  • Ele­men­tarschä­den (Über­schwem­mung, Erd­beben, Erd­senkung, Erdrutsch,

Schnee­druck, Rückstau

  • All-Risk-Deck­ung (unbe­nan­nte Gefahren)
WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Ver­sicherungss­chutz beste­ht für die im Ver­trag genan­nten Gebäude des Betriebes.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?

Der Schutz ein­er Betrieb­s­ge­bäude­ver­sicherung gilt grund­sät­zlich nur für die im Ver­trag genan­nten ver­sicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schä­den in ihrem indi­vidu­ellen Ange­bot eingeschlossen sind:

  • Schä­den die durch die Nichtein­hal­tung von behördlichen oder geset­zlichen Sicher­heitsvorschriften verur­sacht wur­den (Gara­gen­verord­nung, Pflicht zur elek­trotech­nis­chen Revi­sion, usw.)
Allgemeine Ausschlüsse
  • vorsät­zlich her­beige­führte Schäden
  • Schä­den im Zusam­men­hang mit Kriegsereignis­sen, inneren Unruhen, Kernenergie
In der Feuerversicherung
  • Nutzwärmeschä­den
  • Sen­gschä­den
In der Leitungswasserversicherung
  • Schä­den durch Plan­sch- und Reinigungswasser
  • Schä­den durch Schwamm, Regen­wass­er aus Fallrohren
In der Sturmversicherung
  • Schä­den durch Sturmflut
  • Schä­den durch Lawinen
  • Schä­den durch Ein­drin­gen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ord­nungs­gemäß geschlossene Fen­ster, Türen oder andere Öffnungen
In der Elementarschadenversicherung
  • Schä­den durch Sturmflut
WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Die Ver­sicherungssumme entspricht dem Neuw­ert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wert­er­mit­tlungs­bo­gens, eines Gutacht­ens oder durch Über­nahme der Ver­sicherungssumme eines Monopolver­trages bes­timmt werden.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?
  • Wieder­her­stel­lung von ver­sicherten Gebäu­den – Reparatur beschädigter Gebäude­teile bis hin zum voll­ständi­gen Wieder­auf­bau nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräu­men der Schaden­stätte ein­schließlich Nieder­reißen von ste­hen gebliebe­nen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäude­teilen, die z.B. nach einem Brand als Son­der­müll gel­ten, ist versichert.
  • Mietaus­fallschaden – soweit vere­in­bart – Ersatz der aus­bleiben­den Mietein­nah­men nach einem ver­sicherten Schaden (Brand, Leitungswasser…)
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

Bei fast jedem Gebäude­schaden ist auch der Inhalt der Gebäude betrof­fen. Deshalb ist der Abschluss ein­er entsprechen­den Inhaltsver­sicherung sin­nvoll. Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Win­ter­garten ver­fügt, beacht­en Sie bitte, dass über die Gebäude­ver­sicherung nur die ver­sicherten Gefahren ver­sichert sind. Um die Scheiben gegen sämtliche Schä­den zu ver­sich­ern, emp­fiehlt sich eine zusät­zliche Glasbruchversicherung.

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