KFZ

KFZ

Die Fahrzeuge eines Unternehmens – vom Geschäftswa­gen bis hin zum Lkw – sind oft ein unverzicht­bar­er Bestandteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Der Grund: Mobil­ität und Flex­i­bil­ität sind für ein Unternehmen in der heuti­gen Zeit ein Muss. Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens z.B. durch einen Unfall, Dieb­stahl, Marder­biss, usw. aus, ist schnelles Han­deln gefragt. Ide­al­er­weise mit der opti­malen Absicherung durch eine Kfz-Ver­sicherung, um finanzielle Fol­gen zu vermeiden.

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS
VERKEHRSUNFALL

Herr R. kam bei Glat­teis mit seinem Pkw ins Schleud­ern. Unglück­licher­weise hat er dabei einen anderen Pkw ger­ammt, wodurch die Türen der Beifahrer­seite stark ver­beult wur­den. Diese mussten aus­ge­tauscht und neu lack­iert wer­den. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Reg­ulierung hat die Kfz-Haftpflichtver­sicherung von Her­rn R. über­nom­men. Für die Reparatur seines eige­nen Fahrzeuges musste er 2.500 € bezahlen. Da er keine Vol­lka­skover­sicherung abgeschlossen hat­te, musste er die Rech­nung aus sein­er eige­nen Tasche zahlen.

WILDUNFALL

Ger­ade im Früh­jahr und im Herb­st in den Mor­gen­stun­den ist es sehr gefährlich durch Waldge­bi­ete zu fahren. Plöt­zlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und man kann nicht mehr rechtzeit­ig brem­sen. In diesem Fall zahlt die Teilka­sko-Ver­sicherung den Schaden am Fahrzeug.

GLASBRUCH

Herr T. fuhr mit seinem Dienst­wa­gen durch eine Baustelle. Ein voraus­fahren­des Fahrzeug schleud­erte ihm einen Stein auf die Wind­schutzscheibe. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 Euro geschätzt.

HAGELSCHLAG

Eine Gruppe von Arbeit­ern eines Maler­be­triebs erledigt Arbeit­en in einem Geschäft­shaus. In dieser Zeit kam es zu einem schw­eren Gewit­ter mit Hagelschlag. Die Hagelkörn­er waren so groß, dass sie auf dem Trans­porter der Fir­ma viele kleine Dellen verur­sacht­en. Die Schaden­höhe wurde auf ca. 1.750 Euro geschätzt. Da die Fir­ma keine Teilka­skover­sicherung abgeschlossen hat­te, muss sie für den Schaden selb­st aufkommen.

DIEBSTAHL

Der Lkw-Fahrer, Herr K., steuert für eine vorgeschriebene Pause eine Rast­stätte an und park­te seinen Lkw in ein­er Park­bucht. Er geht in die Rast­stätte, um sich frisch zu machen und etwas zu essen. Als er wieder zu seinem Lkw gehen will, ent­deck­te er, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Er informierte sofort die Polizei, jedoch blieb die Fah­n­dung erfol­g­los. Sat­telschlep­per und Auflieger hat­ten einen Zeitwert von zusam­men 175.000, — Euro, der durch die Teilka­sko erstat­tet wurden.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle Unternehmen und Freiberu­fler, die über einen eige­nen Fuhrpark verfügen.

WAS IST VERSICHERT?

Je nach Deck­ung­sum­fang, der vom Ver­sicher­er fest­gelegt wird, kann Fol­gen­des ver­sichert werden:

  • Haftpflicht-Ver­sicherung
  • Teilka­sko-Ver­sicherung
  • Vol­lka­sko-Ver­sicherung
  • Insassen-Unfal­lver­sicherung
  • Schutzbriefver­sicherung
  • Fahrerschutzver­sicherung

Ergänzt wer­den kann der Ver­sicherungss­chutz bei vielen

Anbi­etern noch um:

  • Rabattschutz
  • GAP-Deck­ung
  • Brems‑, Bruch- und Betrieb­ss­chä­den (BBB-Schä­den)
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U. A. VERSICHERT?
  • Haftpflicht-Ver­sicherung: Personen‑, Sach- und Vermögensschäden,die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entste­hen, sowie Abschlepp­kosten, Nutzungsaus­fall, Schmerzens­geld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilka­sko-Ver­sicherung: Brand oder Explo­sion, Entwen­dung (Dieb­stahl, Raub), Schä­den durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über­schwem­mung, Zusam­men­stoß mit Haar­wild, Bruch­schä­den an der Ver­glasung, Schä­den an der Verkabelung
  • Vol­lka­sko-Ver­sicherung: selb­stver­schuldete Unfälle, mut- oder böswillige Hand­lun­gen fremder Personen
  • Schutzbrief: Kosten für Pan­nen- und Unfall­hil­fe, Abschlepp­kosten, Hotelkosten, etc.
  • Insassen-Unfal­lver­sicherung: vere­in­barte Kap­i­talzahlung bei Tod oder Inva­lid­ität nach einem Kfz-Unfall
  • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfal­lverur­sachen­den Fahrzeugs einem Unfal­lopfer gle­ich, welch­er dann entsprechend Leis­tun­gen der Haftpflichtver­sicherung genießt (indi­vidu­elle Auss­chlüsse der Ver­sicher­er sind zu beachten)
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U. A. NICHT VERSICHERT?
  • Schä­den im Rah­men ein­er dem Ver­sicher­er nicht angezeigten gewerblichen Nutzung (z. B. Güter­verkehr bei Fahrzeu­gen, bei denen lediglich der risikoärmere Werkverkehr angegeben wurde)
  • Autoren­nen, Erd­beben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernen­ergie, Maß­nah­men der Staatsgewalt
  • Vorsät­zlich verur­sachte Unfälle
  • Teilka­sko-Schä­den: Folgeschä­den durch Marderbiss
  • Vol­lka­sko-Ver­sicherung: Schä­den, die auf Ver­schleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden

Die Aufzäh­lung ist keines­falls abschließend. Einige der oben genan­nten Punk­te kön­nen jedoch je nach Bedin­gungswerk auch eingeschlossen werden.

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Der Ver­sicherungss­chutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Gel­tungs­bere­ichs ist je nach Anbi­eter möglich (z. B. asi­atis­ch­er Teil der Türkei).

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Bei ein­er Haftpflicht-Ver­sicherung sind Personen‑, Sach- und Ver­mö­genss­chä­den pauschal bis 100 Mio. € ver­sichert. Per­so­n­en­schä­den sind auf 8 Mio. € pro geschädigte Per­son begren­zt. Auf die Möglichkeit, nur die geset­zlichen Min­destver­sicherungssum­men abzu­sich­ern, sollte man verzicht­en. Die Absicherung kann in schw­eren Fällen nicht aus­re­ichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall ein­er Teil- und Vol­lka­skover­sicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstat­tet. Bei Neu­fahrzeu­gen gel­ten je nach Ver­sicher­er die entsprechen­den Vere­in­barun­gen für den Ersatz des Neuw­ertes. Bei Ein­schluss ein­er GAP-Deck­ung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Dieb­stahls min­destens die Rest­forderung der Leas­ing­bank erstat­tet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbi­eter kann die GAP-Deck­ung auch für Finanzierun­gen greifen.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Über die Kfz-Haftpflichtver­sicherung wer­den anfal­l­ende Personen‑, Sach- und Ver­mö­genss­chä­den im Rah­men der vere­in­barten Deck­ungssum­men erstat­tet. Eine Teil- und Vol­lka­skover­sicherung deckt die Kosten der Reparatur des eige­nen Fahrzeuges ab oder erset­zt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert bzw. Neuw­ert des Fahrzeuges.

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
Unfallversicherung

Mitar­beit­er, die viel auf der Straße unter­wegs sind, sind einem großen Risiko aus­ge­set­zt, einen Unfall mit dauer­haften gesund­heitlichen Auswirkun­gen zu erlei­den. Übernehmen Sie soziale Ver­ant­wor­tung für Ihre Mitar­beit­er und sich­ern Sie diese für den Fall der Fälle ab. Eine Grup­pe­nun­fal­lver­sicherung min­dert die finanziellen Fol­gen eines schw­eren Unfalls mit dauer­haften gesund­heitlichen Einschränkungen.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Schä­den, die ein Aut­o­fahrer einem Drit­ten zufügt, sind über seine Kfz-Haftpflichtver­sicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteil­nehmer aber selb­st geschädigt und ist nicht mit dem Abfind­ungsange­bot eines Ver­sicher­ers ein­ver­standen, kommt es schnell zum Rechtsstre­it. Die hier anfal­l­en­den Kosten wer­den von einem Verkehrs-Rechtss­chutz-Ver­trag über­nom­men. Auch für viele andere Stre­it­igkeit­en, die sich aus Ihrem Fuhrpark ergeben, tritt eine solche Rechtss­chutzver­sicherung (z. B. ver­schwiegene Män­gel bei einem gebraucht erwor­be­nen Trans­porter) ein.

Werkverkehrsversicherung

Schä­den an Ihrem Fahrzeug sind über eine Kaskover­sicherung abdeck­bar. Diese kommt aber nicht für trans­portierte Ware, Werkzeuge oder son­stige mit­ge­führte Arbeits­gerätschaften auf, wenn diese bei einem Verkehrsun­fall zu Schaden kom­men. Auch u. a. Bremss­chä­den oder Dieb­stahl wer­den von ein­er solchen Ver­sicherung über­nom­men. Für jedes Unternehmen, das Werte trans­portiert, ist eine solche Ver­sicherung empfehlenswert.

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