Transport

Transport

Kun­den oder Ver­trieb­spart­ner müssen nicht unbe­d­ingt in fer­nen Län­dern sitzen – schon der Weg in die näch­ste Stadt birgt für Güter­trans­porte genü­gend Gefahren. Bere­its beim Ver­laden in den Lkw kann die Ware vom Gabel­sta­pler fall­en und beschädigt wer­den. Je nach Trans­portweg und ‑ent­fer­nung erfährt das Gut mehrere Umladun­gen zwis­chen teils ver­schiede­nen Trans­port­mit­teln sowie Zwis­chen­lagerun­gen. Dies erhöht die Gefahr ein­er Beschädi­gung oder des Ver­lustes deut­lich. Weit­er­hin ver­führen ger­ade hochw­er­tige Güter, wie z.B. Unter­hal­tungse­lek­tron­ik, Com­put­er oder Tex­tilien, häu­fig zum Dieb­stahl. Das Prob­lem in all diesen Fällen: Die Haf­tung der befördern­den Verkehrsträger ist meist zu ger­ing, um den verur­sacht­en Schaden aus­re­ichend zu erset­zen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet dann nur eine Transportversicherung.

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS
BESCHÄDIGUNG

Eine Druck­erei hat­te eine Druck­mas­chine im Wert von fast ein­er hal­ben Mil­lion Euro bestellt. Sie bezog die Anlage „ab Werk“ und über­nahm den Trans­port vom Her­steller zur Druck­erei selb­st. Am Ziel angekom­men, rutschte die Mas­chine beim Ent­laden vom Gabel­sta­pler und fiel in die Hofe­in­fahrt. Die Reparatur durch den Her­steller sowie zusät­zliche Gutachter- und erneute Frachtkosten waren durch den Ver­sicher­er abgedeckt.

LKW

Ein Lkw, der medi­zinis­che Geräte geladen hat­te, geri­et auf der Auto­bahn in dichtem Nebel in einen Unfall. Der Anhänger kippte auf die Fahrbahn und die Auto­bahn war für mehrere Stun­den ges­per­rt. Die Polizei ermit­telte, dass der Lkw-Fahrer für die Sichtver­hält­nisse viel zu schnell unter­wegs gewe­sen war und deshalb nicht mehr rechtzeit­ig reagieren kon­nte. Die hochempfind­lichen medi­zinis­chen Geräte mussten als Totalschaden abgeschrieben wer­den. Der Ver­sicher­er über­nahm die Reg­ulierung des Schadens.

FALSCHAUSLIEFERUNG

Eine Liefer­ung Büromö­bel, die von Köln nach Bonn ver­schickt wer­den soll­ten, wurde wegen ein­er falschen Adres­sangabe durch den Spedi­teur nach Ham­burg geliefert und dort fälschlicher­weise auch noch angenom­men. Da dort nie­mand wusste, was damit zu tun ist, wur­den sie erst ein­mal in einem Lager deponiert. Auf Nach­forschun­gen des Spedi­teurs hin taucht­en die Möbel zwar wieder auf, waren aber durch die falsche Lagerung stark beschädigt wor­den. Der ent­standene Schaden war durch die Trans­portver­sicherung abgedeckt.

DIEBSTAHL

Ein Schuhgeschäft in Deutsch­land sollte eine Lkw- Liefer­ung Schuhe aus Ital­ien erhal­ten. Der Inhab­er des Schuhgeschäfts hat­te die Ware ab Werk gekauft und auch die Gefahrtra­gung während des Trans­ports über­nom­men. Der Lkw wurde an ein­er Rast­stätte in Öster­re­ich gestohlen und war kom­plett leerg­eräumt, als man ihn in einem Wald­stück nahe Inns­bruck wieder­fand. Da die Ware nicht ver­sichert war, blieb der Inhab­er des Schuhgeschäfts auf dem gesamten Schaden sitzen und geri­et dadurch in ern­ste finanzielle Schwierigkeiten.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Eine Trans­portver­sicherung bietet sich für alle Han­dels- und Pro­duk­tions­be­triebe an, die nation­al oder inter­na­tion­al Güter versenden oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung sowie der damit ver­bun­de­nen Lagerun­gen absich­ern wollen.

WAS IST VERSICHERT?

Ver­sichert sind die im Ver­trag genan­nten Güter während der Beförderung und den damit im Zusam­men­hang ste­hen­den Lagerun­gen sowie son­stige Aufwen­dun­gen und Kosten. Der Ver­sicher­er erstat­tet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaf­fungskosten sowie den Beitrag zur großen Havarie. Auch Schadenabwendungs‑, Schadenminderungs‑, Schaden­fest­stel­lungskosten, Kosten der Ermit­tlung und Fest­stel­lung des ver­sicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauf­tragten Drit­ten sind abgedeckt.

Eben­falls erset­zt wer­den die Kosten der Umladung, der einst­weili­gen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weit­er­be­förderung infolge eines Ver­sicherungs­falls oder ver­sicherten Unfalls des Transportmittels.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

Als ver­sichert gel­ten alle Gefahren, denen die Güter während der Ver­sicherungs­dauer aus­ge­set­zt sind. Der Ver­sicherungss­chutz kann außer­dem durch indi­vidu­elle Vere­in­barun­gen erweit­ert oder eingeschränkt werden.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?

Nicht ver­sichert sind Schä­den durch:

  • Krieg, Bürg­erkrieg oder kriegsähn­liche Ereignisse
  • Streik, Aussper­rung, Arbeit­sun­ruhen, ter­ror­is­tis­che oder poli­tis­che Gewalthand­lun­gen, unab­hängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen
  • Aufruhr und son­stige bürg­er­liche Unruhen
  • Beschlagnah­mungen, Entziehung oder son­stige Ein­griffe von hoher Hand
  • Kernen­ergie sowie Schä­den aus der Ver­wen­dung von chemis­chen, biol­o­gis­chen und bio­chemis­chen Sub­stanzen oder elek­tro­mag­netis­chen Wellen als Waf­fen mit gemeinge­fährlich­er Wirkung
  • eine Verzögerung der Reise; inner­er Verderb oder die natür­liche Beschaf­fen­heit der Güter; han­del­sübliche Mengen‑, Maß- und Gewichts­d­if­feren­zen oder ‑ver­luste, die jedoch als berück­sichtigt gel­ten, sofern hier­für eine Abzugs­fran­chise vere­in­bart ist; nor­male Luft­feuchtigkeit oder gewöhn­liche Tem­per­aturschwankun­gen; nicht beanspruchungs­gerechte Ver­pack­ung oder unsachgemäße Ver­ladeweise – es sei denn, der Ver­sicherungsnehmer hat diese nicht vorsät­zlich verschuldet
  • Vor­satz
WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Ein weltweit­er Ver­sicherungss­chutz ist möglich.

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Der Ver­sicherungswert umfasst fol­gende Summen:

  • der gemeine Han­del­swert oder in dessen Erman­gelung der gemeine Wert der Güter am Absendung­sort bei Beginn der Versicherung
  • die Ver­sicherungskosten
  • die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförder­er entste­hen und der endgültig bezahlten Fracht
WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Der Ver­sicher­er erstattet:

  • den vollen Warenwert
  • die Beiträge zur Havarie-Grosse
  • die Schaden­min­derungs- und Fest­stel­lungskosten sowie alle son­sti­gen vere­in­barten Aufwendungen
SINNVOLLE ERGÄNZUNGEN

Als sin­nvolle Ergänzung zu ein­er Trans­portver­sicherung emp­fiehlt sich der Abschluss ein­er Trans­port-Betrieb­sun­ter­brechungsver­sicherung, die Schutz vor den wirtschaftlichen Fol­gen ein­er trans­portbe­d­ingten Betrieb­sun­ter­brechung bietet, sowie eine Werkverkehrsver­sicherung für Trans­porte von eige­nen Gütern mit eige­nen Fahrzeugen.

 

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