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Vermögensschäden
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung passgenau für Ihre Branche!
FÜR WEN EIGNET SICH DIE VERSICHERUNG?
Für alle Unternehmen, die andere beraten oder fremde Vermögensinteressen vertreten.
Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:
- Auskünfte erteilen
- Dienstleistungen durchführen
- Rat gewähren
- Verträge vermitteln
- beurkunden
- Gutachten erstellen
- Gelder verwalten
und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.
Für besonders gefährdete Berufsgruppen ist diese Versicherung d‑her Pflicht. Hierzu zählen u. a.:
- Rechtsanwälte
- Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
- Versicherungsvermittler
WAS IST VERSICHERT?
Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.
- Beratungsfehler
- Rechenfehler
- unrichtige Auskünfte
- falsche Prozeßführung
- unwirksame Vertragsgestaltungen
Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.:
- Fristversäumnisse
- unvollständige Auskünfte
- unterlassene Beantragungen
- Nichtweiterleitungen
Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND ABGEDECKT?
Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inanspruchnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenkens im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!)
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?
Nicht versichert sind alle Sachschäden, alle Personenschäden sowie Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung, wis-sentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.
WO GILT DIE VERSICHERUNG?
- Die Deckung ist für den betroffenen Rechtsraum üblicherweise Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für die Tätigkeit im In-land und die Beschäftigung mit deutschem Recht. Für Pflichtver-sicherte erstreckt sich die Deckung je nach Branche auch auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten.Transporte zurück zum Werk oder zu benannten Sammelstellen
- Überprüfung der Produkte
- Zeitweilige Zwischenlagerungen
- Aus- und Einbau von Produktteilen
- Reparaturen der Produkte
- Beseitigung und Vernichtung der Produkte
- Ablauf- und Erfolgskontrolle der Rückrufaktion
WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.
- die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
- die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
- die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung
RÜCKWÄRTSVERSICHERUNG
Beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht können Verstöße, die in der Vergangenheit liegen und bis zum Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt sind, durch eine Rückwärtsversicherung mit abgedeckt werden.
DIESE VERSICHERUNG IST BESONDERS ZU EMPFEHLEN FÜR
Immobilienbüros, Sachverständige, Unternehmensberater, Hausverwalter, Gutachter, Reisebüros, Dolmetscher, Buchhaltungsbüros, IT-Unternehmen, Gläubigerausschüsse, Auskunfteien, Rechtspfleger, Finanzbeamte, Krankenhäuser, Altenheime, Fachverbände, Werbea-genturen, Zeitungen, Auktionator, Bestattungsunternehmen, Vereine, Mediatoren.
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