Vermögensschäden

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung passgenau für Ihre Branche!

FÜR WEN EIGNET SICH DIE VERSICHERUNG?

Für alle Unternehmen, die andere berat­en oder fremde Ver­mö­gensin­ter­essen vertreten.

Für Per­so­n­en, Kör­per­schaften, Kam­mern, Vere­ine und Ver­bände, Fir­men sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beru­flich oder ehrenamtlich:

  • Auskün­fte erteilen
  • Dien­stleis­tun­gen durchführen
  • Rat gewähren
  • Verträge ver­mit­teln
  • beurkun­den
  • Gutacht­en erstellen
  • Gelder ver­wal­ten

und dadurch gegenüber einem Drit­ten einen Ver­mö­genss­chaden verur­sachen können.

Für beson­ders gefährdete Beruf­s­grup­pen ist diese Ver­sicherung d‑her Pflicht. Hierzu zählen u. a.:

  • Recht­san­wälte
  • Steuer­ber­ater und Steuerbevollmächtigte
  • Ver­sicherungsver­mit­tler
WAS IST VERSICHERT?

Zum einen ver­sichert eine Ver­mö­genss­chaden­haftpflicht Schä­den Drit­ter, die durch fehler­haftes Tun entste­hen, wie z.B.

  • Beratungs­fehler
  • Rechen­fehler
  • unrichtige Auskün­fte
  • falsche Prozeßführung
  • unwirk­same Vertragsgestaltungen

Zum anderen sind Schä­den Drit­ter ver­sichert, deren Ursache fehler­haftes Unter­lassen ist wie z.B.:

  • Fristver­säum­nisse
  • unvoll­ständi­ge Auskünfte
  • unter­lassene Beantragungen
  • Nichtweit­er­leitun­gen

Als Schaden­verur­sach­er sind dabei sowohl der Ver­sicherungsnehmer als auch seine Erfül­lungs­ge­hil­fen abgedeckt

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND ABGEDECKT?

Ver­sichert sind alle Schä­den, die wed­er Sach- noch Per­so­n­en­schä­den sind. Fern­er auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung ste­hen­den Kosten. Dies kann beson­ders Dien­stleis­tung­sun­ternehmen vor der Gefahr der Inanspruch­nahme durch Kun­den schützen, wenn diese auf einem über­zo­ge­nen Anspruchs­denkens im Hin­blick auf die Erfül­lung der Pflicht­en beruht (wichtiger Abwehrschutz!)

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?

Nicht ver­sichert sind alle Sach­schä­den, alle Per­so­n­en­schä­den sowie Erfül­lungser­sat­zleis­tun­gen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berich­ti­gung und die Neuer­stel­lung ein­er fehler­haften Buch­hal­tung, wis-sentliche Pflichtver­let­zung und Schä­den durch Veruntreuung.

WO GILT DIE VERSICHERUNG?
  • Die Deck­ung ist für den betrof­fe­nen Recht­sraum üblicher­weise Deutsch­land. Der Ver­sicherungss­chutz gilt für die Tätigkeit im In-land und die Beschäf­ti­gung mit deutschem Recht. Für Pflichtver-sicherte erstreckt sich die Deck­ung je nach Branche auch auf die Beschäf­ti­gung mit dem Recht bes­timmter europäis­ch­er Staaten.Transporte zurück zum Werk oder zu benan­nten Sammelstellen
  • Über­prü­fung der Produkte
  • Zeitweilige Zwis­chen­lagerun­gen
  • Aus- und Ein­bau von Produktteilen
  • Repara­turen der Produkte
  • Besei­t­i­gung und Ver­nich­tung der Produkte
  • Ablauf- und Erfol­gskon­trolle der Rückrufaktion
WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Erweisen sich die Ansprüche nach Prü­fung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reg­uliert. Es wer­den auch alle Kosten der Schadens­ab­wick­lung und der Rechtsvertei­di­gung übernommen.

  • die Prü­fung durch Spezialjuris­ten, ob und in welch­er Höhe eine Schaden­er­satzpflicht besteht
  • die Zahlung der Entschädi­gun­gen (bei begrün­de­ten Ansprüchen)
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Über­nahme aller Kosten für Schaden­ab­wick­lung und Rechtsverteidigung
RÜCKWÄRTSVERSICHERUNG

Beim Abschluss ein­er Ver­mö­genss­chaden­haftpflicht kön­nen Ver­stöße, die in der Ver­gan­gen­heit liegen und bis zum Abschluss der Ver­sicherung noch nicht bekan­nt sind, durch eine Rück­wärtsver­sicherung mit abgedeckt werden.

DIESE VERSICHERUNG IST BESONDERS ZU EMPFEHLEN FÜR

Immo­bilien­büros, Sachver­ständi­ge, Unternehmens­ber­ater, Hausver­wal­ter, Gutachter, Reise­büros, Dol­metsch­er, Buch­hal­tungs­büros, IT-Unternehmen, Gläu­big­er­auss­chüsse, Auskun­fteien, Recht­spfleger, Finanzbeamte, Kranken­häuser, Altenheime, Fachver­bände, Wer­bea-gen­turen, Zeitun­gen, Auk­tion­a­tor, Bestat­tung­sun­ternehmen, Vere­ine, Mediatoren.

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