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Vertrauensschaden
Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu zählen beispielsweise Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage usw. Solche Schäden können die Existenz des Unternehmers vernichten.
SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS
PHISHING
Ein Unternehmen, welches im Baugewerbe tätig ist, nutzt als Informations- und Kommunikationsmittel hauptsächlich das Internet und ein bekanntes E‑Mailprogramm. Kriminelle haben sich dies zu Nutze gemacht und mit aktiven Phishing-Webseiten dem Unternehmen vertrauliche Informationen entlockt.
UNTERSCHLAGUNG
Eine Kassiererin einer bekannten Supermarktkette unterschlug Gelder aus der Kasse. Sie stellte Leergutbons aus, ohne dass tatsächlich eine Leergutrückgabe erfolge. Da ihre Kasse immer „stimmte“, wurde der Schwindel über einen längeren Zeitraum nicht erkannt. Bei einer Prüfung durch die Innenrevision flog dann jedoch alles auf.
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Für Unternehmen aller Art
WAS IST VERSICHERT?
Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung des Firmenvermögens, die aufgrund vorsätzlicher, unerlaubter Handlungen, wie z.B. Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen, entstehen. Unmittelbare Schäden aufgrund Computersabotage oder Geheimnisverrat, sowie Folgekosten infolge Aufwendungen für die Schadenermittlung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellungs- und Beschaffungskosten von Daten infolge Missbrauchs.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERBAR?
- Aufwendungen für Personenschäden
- Schäden, die anderweitig versichert werden können
- Vermögensschäden, die sich aus der Gegenüberstellung von Soll- und Ist-beständen (Inventurdifferenzen) ergeben.
- Mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Verwirkung von Vertragsstrafen)Schäden am Vermögen infolge Terrorismus, Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben, Explosion
- Schäden durch Vertrauenspersonen, von denen Vermögensdelikte bekannt sind
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O‑Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden.
Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10%, max. das 1,5‑fache des Jahresbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O‑Selbstbehaltsversicherung zu empfehlen. Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.
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